“Im Zuge der Neuordnung des Gemeinschaftsrechts ist am 28.1.2022 die neue EU-Verordnung EU TAM VO 2019/6 europaweit in Kraft getreten. In Deutschland werden die Regelungen zur Tierarznei damit aus dem Arzneimittelgesetz herausgelöst und in das neue Tierarzneimittelgesetz (TAMG) überführt. Für Imkerinnen und Imker ändert sich dabei in der Arzneimittelgabe zunächst nichts, weil die Regelungen des TAMG weitgehend der bisherigen Rechtslage entsprechen.

Zwei Hinweise sind dennoch zu beachten. Die EU-Verordnung schreibt Imkernden in Artikel 108 die Buchführung über die von ihnen verwendeten Arzneimittel explizit vor. Mit dem Inkrafttreten der Verordnung ist das auch in Deutschland unmittelbar geltendes Recht.

Diese Themen griff Herr Dr. Stief in unseren heutigen virtuellen Meeting auf.

In den ersten Minuten Sprach Herr Stief über den aktuellen Sperrbezirk zwischen Kreischa und Dohna betreffs amerikanischer Faulbrut. Im weiteren Verlauf stellte er die wichtigsten Paragrafen bezugnehmend zum neuen Tierarzneimittelgesetz vor.

Das einstündige Video haben wir bei YouTube hinterlegt und mit „Sprungmarken“ versehen. Sie können hier bequem zu den Stellen „springen“, welche für Sie relevant sind. Diese finden Sie in der Beschreibung, indem Sie bei YouTube auf „MEHR ANSEHEN“ klicken.

Diesen Vortrag nutzen wir gleichzeitig als Belehrung über die neue Gesetzeslage. Mitglieder aus unseren sowie aus den Gastvereinen, welche die ganze Zeit über anwesend waren, erhalten ein Teilnahmezertifikat von Herrn Stief ausgestellt. Aus Datenschutzgründen geben wir die Namen der Anwesenden Personen nur weiter, sobald wir dazu eine Mail erhalten haben. imkerverein-pirna@outlook.com

Wir bedanken uns für das zahlreiche Erscheinen der Mitglieder sowie für den Vortrag des Herrn Dr. Stief.

Für Mitglieder welche nicht an den Vortrag teilnehmen konnten, anbei der Link zu YouTube, sowie zur Vorlage eines Bestands Buches des DIB.

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Mitglied im deutschen Journalistenverband DVPJ