Die Sicherheit unserer Bienen ist uns vom Imkerverein Pirna und Umgebung e.V. wichtig. Deshalb bieten wir OPTIONAL all unseren Mitgliedern einen umfassenden Haftpflicht-Versicherungsschutz einschließlich erweiterter Produkthaftung an.

Mitversichert ist die gesetzliche Haftung der angeschlossenen Mitglieder als Imker bzw. aus der Bienenhaltung – aus der Vermarktung/Verkauf des Honigs sowie aller imkerlichen Produkte (z.B. Wachs, Wachsprodukte, Waben, Pollen u.dgl.) – aus Aufbau, Unterhaltung, Betrieb und Abbau von Verkaufsständen u.dgl. sofern diese vom Mitglied in eigener Regie betrieben werden. Mehr Infos in den FAQ.

Umwelt-Basisversicherung: Die Pauschal-Versicherungssumme für Personen-, Sach- sowie mitversicherte Vermögensschäden entspricht je Versicherungsfall der Höhe der zur Vereinshaftpflichtversicherung vereinbarten Versicherungssumme für Sachschäden (für Personenschäden jedoch maximal € 1.000.000 je einzelne Person) und ist je Versicherungsjahr 1-fach maximiert.

Produktrisiko: Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers für Personen-, Sach- und daraus entstandenen weiteren Schäden, soweit diese durch vom Versicherungsnehmer – hergestellte oder gelieferte Erzeugnisse – erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen mit einer Versicherungssumme von 3 Mio € in der Produkthaftung, 1 Mio € pro Mitglied.

Falls das Interesse an einer Unfallversicherung oder für Schäden an den eigenen Bienen, Bienenstand, Ausrüstung etc. gibt es die Möglichkeit, sich über einen unserer Mitgliedsvereine entsprechend absichern zu lassen. -> Anfrage stellen

FAQ Haftpflicht

Imkern ist nicht frei von Risiken. Neben klassischen Sachschäden wie Diebstahl, Unwetter etc., welche Imker erleiden können, sind sie dem Haftpflicht-Risiko ausgesetzt. Sie müssen für Schäden an Personen, Sachen, Vermögen, Umwelt, welche durch Ihre imkerliche Tätigkeit entstanden sind, aufkommen.
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Durchführung von vereinsbezogenen Veranstaltungen wie Schulungsmaßnahmen im Bereich Bienenhaltung, von Veranstaltungen, die im Zusammenhang mit der Öffentlichkeitsarbeit des Vereins stehen, wie z.B. Vorträgen, Informationsveranstaltungen, Ausstellungen (z.B. Fotoausstellung), Besichtigungen und Informationsfahrten, und sonstige Veranstaltungen, die im Zusammenhang mit der Bienenhaltung stehen, geselligen/kulturellen Veranstaltungen des versicherten Verbandes und der Vereine (Gartenfeste, Sommerfeste, Faschingsbälle, Weihnachtsfeier u. dgl.) mit maximal 1.000 Besuchern je Veranstaltung und Restaurations-/Partyzelten mit bis zu 100 qm.