Bekanntmachung der Sächsischen Tierseuchenkasse (TSK)

Bitte beachten Sie, dass Sie als Tierhalter von Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel, Süßwasserfischen und Bienen zur Meldung und Beitragszahlung bei der Sächsischen Tierseuchenkasse gesetzlich verpflichtet sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite vom Amt des Gesundheits- und Verbraucherschutz

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