Am 23.11.2020 startete ein Livestream auf den YouTube Channel der Imkerei Sester. Zu Gast war bei diesem Live Treffen Herr Wolfgang Pfeffer. Herr Pfeffer ist Bio-Imker im west-mecklenburgischen Dörfchen Drefahl und Vorstand des dortigen Eldeland Bioimkereivereins e.V. Dieser beantwortete in einem 1 ½ Stündigen Interview Fragen zu den Steuerregeln in der Imkerei (Deutschland Stand 2020), welche Interessierte anwesende Imker stellen konnten.

Anhand der Imkerin Bienenfleiß, wurden anschauliche Rechenbeispiele zur Besteuerung und Rechnungsstellung aufgezeigt. Interessant waren hierbei auch die Thematiken für zugekaufte Waren, sowie der Ausweis der Umsatzsteuer bei Rechnungen an andere Unternehmer (Wiederverkäufer).

Auch für zugekaufte Waren gilt die Durchschnitsssatzbesteuerung, wenn die Umsätze damit voraussichtlich nicht mehr als 4000€ (brutto) im laufenden Kalenderjahr betragen. Beispiel: Imkerin Bienenfleiß verkauft neben Honig, Wachs und Bienenvölker für 3500€ zugekaufte Waren. Für diese muss sie keine Umsatzsteuer abführen. Auf Rechnungen darf Sie dafür 10,7% Mwst. ausweisen.

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