Sachlicher Blick nach vorn – Das Verpackungsgesetz ab 2027

Das Verpackungsgesetz und die kommenden Änderungen für das Jahr 2027 sind eine unumgängliche rechtliche Realität, der wir uns als Imker stellen müssen. Leider sorgt das Thema aktuell mancherorts für so viel Verunsicherung, dass der Eindruck entsteht, man müsse nun Schilder abbauen, Social-Media-Kanäle löschen oder den Honigverkauf am besten ganz einstellen.

Das ist natürlich absolut überzogen und nicht der Sinn der Sache.

Wir alle imkern aus einer tiefen Verbundenheit zur Natur. Die Pflege der Liebe zur Biene und die Erhaltung unserer Umwelt stehen nicht umsonst als feste Werte in unseren Satzungen. Doch in dem Moment, in dem wir den Honig abfüllen und an unsere Kundschaft weitergeben, treffen diese ideellen Werte auf eine handfeste Realität: Wir treten bewusst als Erzeuger eines echten, hochwertigen regionalen Lebensmittels auf. Wer aus Liebe zur Natur handelt, sollte diesen Weg von der Wabe bis zum fertigen Glas mit der gleichen Sorgfalt und Konsequenz zu Ende gehen. Klare, verlässliche Rahmenbedingungen im Hintergrund sind dabei unerlässlich. Was für Berufsimker oder Shopbetreiber für einen kleinen Honigshop bei der Vermarktung ihrer Produkte längst gang und gäbe ist, zeugt letztlich auch bei uns von einem hohen Qualitätsanspruch und tiefem Verantwortungsbewusstsein gegenüber unserem eigenen Produkt und unseren Kunden.

Hier die wichtigsten Punkte im Hinblick auf die unumgänglichen Neuerungen ab 2027:

  • Keine Panik vor den Neuerungen: Ja, es gibt gesetzliche Anpassungen und schärfere Vorgaben (z. B. für Plattformen und Inverkehrbringer ab 2027), aber das ist absolut kein Grund, nicht mehr als Direktvermarkter aufzutreten. Wer eigene Gläser (wie klassische Twist-Off-Gläser) nutzt und öffentlich anbietet, registriert sich sauber im LUCID-Register und beteiligt sich an einem dualen System.

  • Wer ist überhaupt betroffen? (Die Ausnahme der reinen Selbstnutzung): Das Verpackungsgesetz greift immer dann, wenn verpackte Ware an Dritte abgegeben wird. Einzige Ausnahme: Wer ein einziges Bienenvolk hat und diese Ernte ausschließlich am eigenen Frühstückstisch im eigenen Haushalt verzehrt, muss sich nicht registrieren. Da aber selbst ein einzelnes Volk oft 20 bis 30 kg Honig liefert und man diesen natürlich auch an Familie, Nachbarn oder Kollegen weitergibt (egal ob verkauft oder verschenkt), ist man rechtlich gesehen ein „Inverkehrbringer“. Diese Regel betrifft also faktisch fast jeden von uns.

  • Steuerrecht vs. Verpackungsgesetz (Der 30-Völker-Irrtum): Oft wird in der Aufregung das Verpackungsgesetz mit der steuerlichen Freigrenze vermischt. Es hält sich hartnäckig der Irrtum, dass man als Hobbyimker mit unter 30 Völkern (also im Bereich der steuerlichen Liebhaberei) automatisch von der Verpackungslizenzierung befreit sei. Das ist schlicht falsch! Steuerrecht (Finanzamt) und Abfallrecht (Verpackungsregister) sind zwei völlig getrennte rechtliche Bereiche. Sobald ein verpacktes Lebensmittel öffentlich an Endverbraucher abgegeben wird, greift das Verpackungsgesetz – völlig unabhängig davon, ob man 2 oder 200 Völker hat und ob man ein Gewerbe angemeldet hat oder nicht.

  • Entspannte Kleinstmengen-Regelung: Für Klein- und Nebenerwerbsimker ist das Prozedere heutzutage äußerst unkompliziert. Es gibt flexible Anbieter, die speziell für Kleinstmengen völlig ohne starre Jahres-Abos oder komplizierte Dauerverträge arbeiten. Ein sehr verlässliches und etabliertes Portal ist hierfür beispielsweise activate by Reclay (Kalkulator unter: https://activate.reclay.de/activate_germany_german/verpackungs-lizenzierung).

  • Konkretes Rechenbeispiel aus der Praxis: Wer als Hobbyimker 50 kg Honig erntet und in 100 klassische 500g-Gläser abfüllt, bringt am Ende nur ca. 25 kg Glas (ein 500g-Glas wiegt leer ca. 250 g), 1 kg Eisenmetall (für die Deckel) und der Einfachheit halber pauschal 1 kg Papier/Pappe (für die Etiketten) in Verkehr. Für solch kleine Mengen greift bei den meisten dualen Systemen lediglich die absolute Mindestpauschale (oft um die 10 bis 15 Euro für das gesamte Jahr). Man meldet diese geschätzten Mengen einmal jährlich, zahlt den geringen Betrag und hat den rechtlichen Teil komplett sauber erledigt.

  • Der Blick auf das D.I.B.-Glas und die Verbände: Oft wird aus lauter Panik gedacht, man müsse nun einfach auf das D.I.B.-Einheitsglas ausweichen. Man darf dabei jedoch nicht vergessen: Der Bezug dieser Gläser und die Nutzung dieses Systems erfordern nicht nur die Mitgliedschaft in den entsprechenden Orts- und Landesverbänden, sondern auch das erfolgreiche Absolvieren eines offiziellen Honigkurses (Fachkundenachweis). Auch hier fallen also über Mitgliedsbeiträge, Lehrgänge und Verbandsstrukturen zeitliche und finanzielle Aufwände an, die man im Gesamtpaket berücksichtigen muss – ein automatischer „Rundum-Sorglos-Nulltarif“ ist das unterm Strich ebenfalls nicht.

  • Professionelles Auftreten: Unser Ziel sollte es sein, die Imkerei in Deutschland noch professioneller dastehen zu lassen. Zu einem guten, ehrlichen Erzeugerprodukt gehört eben auch, dass man zu diesen organisatorischen Schritten steht, statt sich von bevorstehenden Änderungen verunsichern zu lassen.

Damit die Umsetzung am PC für jeden von euch reibungslos klappt, haben wir hier eine kurze Schritt-für-Schritt-Anleitung mit den wichtigsten Besonderheiten für uns Imker zusammengefasst:

Schritt 1: Die Erstanmeldung im LUCID-Portal (Kostenlos)

  • Geht auf das staatliche Portal der Zentralen Stelle: https://lucid.verpackungsregister.org/ und startet die Registrierung.

  • Wichtige Besonderheit für Hobbyimker: Wer kein angemeldetes Gewerbe hat, wählt bei der Frage nach der „Nationalen Kennnummer“ im Dropdown-Menü einfach „Steuernummer“ aus und trägt seine private Steuer-ID vom Finanzamt ein. Bei der Rechtsform/Handelsform wählt ihr als Privatperson „Sonstiges“ aus (sollte die Anmeldung offiziell über einen Verein laufen, kann hier die Vereinsregisternummer eingetragen werden).

  • Am Ende erhaltet ihr eure persönliche LUCID-Registrierungsnummer (diese wird für Schritt 2 benötigt).

Schritt 2: Die Lizenzierung der Mengen (Duales System)

  • Geht zu einem Anbieter eurer Wahl, z.B. https://activate.reclay.de/activate_germany_german/verpackungs-lizenzierung

  • Hier gebt ihr eure oben erhaltene LUCID-Nummer an und tragt im Kalkulator die Mengen eurer leeren Verpackungen ein (z. B. 25 kg Glas, 1 kg Metall und 1 kg Papier/Pappe für 100 500g-Gläser inkl. Etiketten).

  • Nach der Bezahlung der geringen Jahrespauschale seid ihr rechtlich lizenziert.

Schritt 3: Kurze Datenmeldung in LUCID

  • Zum Schluss loggt ihr euch noch einmal kurz im LUCID-Portal (aus Schritt 1) ein und tragt dort unter „Datenmeldung“ exakt die Mengen (z.B. 25 kg Glas, 1 kg Metall, 1 kg Papier/Pappe) und den Namen eures gewählten dualen Systems ein. Damit wissen die Behörden, dass eure Mengen ordnungsgemäß lizenziert wurden. Fertig!

Wer sich für den Weg eigener Gläser entscheidet, bereitet sich rechtzeitig auf die Vorgaben vor und hakt das Thema einmal sauber ab. Damit vermarktet man seinen Honig nicht nur völlig entspannt, mit gutem Gewissen und ohne Bauchschmerzen, sondern schafft sich durch dieses deutlich professionellere Auftreten auch einen echten Mehrwert für die eigene Imkerei.

René Hickmann

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Über den Autor

Mitglied im deutschen Journalistenverband DVPJ