Damit Ihr ab den 01.01.2024 weiterhin gut versichert seid, möchten wir Euch bei dem Versicherungswechsel in die Versicherungskammer Bayern unterstützen. Einfach über die Auswahlfelder die gewünschte Versicherungssumme auswählen und dann das Formular absenden. Ab den 05.11.2023 geben wir diese Wünsche dann weiter. Spätere Meldungen können wir leider nicht mehr berücksichtigen! Ihr müsste dann ab den 01.01.2024 die Versicherungen über die Webseite des NIB buchen. Link zum Neuen Imkerbund Versicherungen

Hinweis: Benötige ich eine Versicherung? Wir geben Antwort auf die drei häufigsten Fragen. Ich möchte die Fragen ansehen

Hinweise: Falls Ihr die Inventar oder Bienenhaus Versicherung nutzen möchtet, benötigen wir den Standort der Bienen.

Versichert sind das Wirtschaftsvolk im Bau, die Ableger im Bau, die Beute bestehend aus Zarge- Rähmchen- Mittelwand- Wabe- Wabenzellen- Königinnengitter- Bodenschublade, Ernte Futter, Waben und Wachs. Versicherte Gefahren: Feuer- Einbruchdiebstahl- Sturm und Hagel- Elementar und Mutwillige Beschädigung. Auf Grund der gestiegenen Kosten empfehlen wir die Plus- Deckung! Weitere Informationen

Zusätzlich versichert ist, sofern beantragt, Inventar des Imkers welches zur Ausübung seiner Tätigkeit benötigt wird, wie z.B. Honigschleuder, Wachsgerät, Schleier, Anzug, Pfeife (Stichschutz und Bienenabwehr), Honigsieb, Bienenkästen (Beute ohne Volk), Koch und Schmelztopf, Wabendrahtspanner, Varroabehandlungszubehör, Bienenbesen, Rähmchenhalter, sonstiges imkerspezifisches Werkzeug. Weitere Informationen

Zusätzlich versichert sind, sofern beantragt, die Bienenhäuser (mobil und stationär) des Imkers. Versicherte Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel, Elementar, hierzu ergänzend gilt mutwillige Beschädigung. Versichert gilt jede vorsätzliche, unmittelbare Zerstörung und/oder Beschädigung des versicherten Gegenstandes durch Dritte. Weitere Informationen

Benötige ich eine Versicherung? Wir geben Antwort auf die drei häufigsten Fragen.

Grundsätzlich ist die Haltung von Bienen auf dem eigenen Grundstück in guten Haftpflichttarifen mitversichert. Wenn jedoch die Imkerei einen Ertrag hat z.B. durch den Verkauf von Honig Wachs etc. hat, dann kann der Versicherer hier die Haftung ablehnen. Wenn der Honig über den Einzelhandel durch dritte verkauft wird, benötigt jeder Imker die erweiterte Produkthaftpflichtversicherung.
In guten Wohngebäudetarifen sind Nebengebäude (Schuppen oder Gartenhäuser)auf dem eigenen Grundstück (Risikoort) versichert. Wenn der Versicherer in den vertraglichen Bedingungen eine sogenannte Nebenabrede vereinbart wie z.B. das sich auf der Flurnummer XYZ befindliche Bienenhaus ist mit einer Summe YXZ und einem Beitrag versichert, dann ist es versichert. Zusagen auch schriftlich vom Betreuer der Agentur oder dem Versicherungsmakler sind für den Versicherer nicht bindend. Im Schadenfall wird dann der Versicherer ablehnen. Ob die jeweilige Gefahrenzone (Sturm- Hagel Elementar)versichert wird, muss im Einzelnen der Versicherer entscheiden ob er eine Allgefahrendeckung gibt oder nicht. Über den NIB ist eine Allgefahrendeckung möglich, siehe Antrag Gebäudezusatzversicherung.
Wenn die Imkersachen über die Erhöhung der Wertsachen innerhalb der Hausratversicherung erfasst und entsprechend in der Police dokumentiert sind, dann sind diese versichert. Zusagen auch schriftlich vom Betreuer der Agentur oder dem Versicherungsmakler sind auch hier für den Versicherer nicht bindend. Ob die jeweilige Gefahrenzone (Sturm- Hagel Elementar)versichert wird, muss im Einzelnen der Versicherer entscheiden ob er eine Allgefahrendeckung gibt oder nicht. Über den NIB ist eine Allgefahrendeckung möglich, siehe Antrag Inhalt/Inventar.