Wer Völker verkaufen, mit seinen Bienen wandern oder auch auf Belegstellen gehen möchte, sollte vorab an das „Gesundheitszeugnis“ denken. Selbst wenn dies nicht geplant ist, gibt einem die Untersuchung Sicherheit, dass die eigenen Bienen frei vom Erreger der Amerikanischen Faulbrut sind. Neben der Futterkranzprobe kann dazu auch eine Gemüllprobe dienen. Vorteil ist, dass die Völker dazu nicht geöffnet werden müssen.
Wie die Entnahme einer Gemüllprobe erfolgt ist unter lua sachsen beschrieben. Im Landkreis Sächsische Schweiz Osterzgebirge kann die Probe auf dem Landratsamt, Referat Lebensmittelüberwachungs- u. Veterinäramt abgegeben werden. Das Amt veranlasst dann die Weiterleitung der Probe an die Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen (LUA) Sachsen. Liegt das Ergebnis vor, erfolgt die Ausstellung der Amtstierärztlichen Bescheinigung („Gesundheitszeugnis“) durch das Veterinäramt. (Quelle lua sachsen)

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Author: A.Illgen

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