BIENENVERGIFTUNG

Oft gibt es Nachfragen was zu tun ist, wenn starker Totenfall oder unerklärliches Verhalten der Bienen zu beobachten ist. Der Verdacht auf Spritzschaden durch den Obstbau oder die Landwirtschaft wird oft vermutet.

Um dem Bienensterben nachzugehen, sollten folgende Schritte erfolgen:

  • Meldung beim Vorsitzenden des Imkervereines wegen Begutachtung des Schadens
  • Schadenanzeige gegen unbekannt bei der nächsten Polizeidienststelle ggf. bei Polizei Sachsen Onlinewache der Polizei Sachsen die Allgemeine Strafanzeige erstatten. Die Registriernummer ist wichtig für die Versicherung.
  • Schadenanzeige an Imker-Global-Versicherung über den LVSI
  • Unmittelbar nach Schadenfeststellung ist der Kontrolldienst Agrarwirtschaft im Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie anzurufen.
  • Bienenproben (ca 1000 Bienen) werden dem Julius Kühn-Institut, Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen Untersuchungsstelle für Bienenvergiftungen Messeweg 11/12, 38104 Braunschweig geschickt.
  • Die toten Bienen vorsichtig aufnehmen, da auch der Gesundheitszustand der Bienen festgestellt wird.
  • Bitte nicht in der Plastiktüte verschicken, da sonst Schimmelbildung und Verwesung eintritt und die Probe unbrauchbar wird.

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Mitglied im deutschen Journalistenverband DVPJ