Allgemeinverfügung – Amtstierärztliche Verfügung

zur Aufhebung eines Sperrbezirkes wegen Amerikanischer Faulbrut (AFB) der Bienen

Nach § 12 (2) Nr. 1 Bienenseuchen-Verordnung wird der mit Verfügung vom 23.07.2021 festgelegte Sperrbezirk um die Ortschaft Friedrichswalde aufgehoben.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge – Landratsamt -, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna schriftlich, in elektronischer Form nach § 3 a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift einzulegen.

Ein etwaiger Widerspruch hat nach § 37 des Tiergesundheitsgesetzes vom 22. Mai 2013 (BGBl. I S. 1324) keine aufschiebende Wirkung.

U. Friebel
Komm. Amtstierärztin

Quelle: https://www.landratsamt-pirna.de/veterinaerdienst-aktuell.html

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