Nach § 12 (2) Nr. 1 Bienenseuchen-Verordnung wird der mit Verfügung vom 10.11.2020 festgelegte und am 23.06.2021 erweiterte Sperrbezirk um die Ortschaft Lichtenhain aufgehoben.

Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge – Landratsamt -, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna schriftlich, in elektronischer Form nach § 3 a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift einzulegen.

Ein etwaiger Widerspruch hat nach § 37 des Tiergesundheitsgesetzes vom 22. Mai 2013 (BGBl. I S. 1324) keine aufschiebende Wirkung.

Mit freundlichen Grüßen
B. Plischke
Amtstierärztin

Quelle: Landratsamt Pirna Bekanntmachung 

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