Nach § 12 (2) Nr. 1 Bienenseuchen-Verordnung wird der mit Verfügung vom 10.11.2020 festgelegte und am 23.06.2021 erweiterte Sperrbezirk um die Ortschaft Lichtenhain aufgehoben.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge – Landratsamt -, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna schriftlich, in elektronischer Form nach § 3 a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift einzulegen.
Ein etwaiger Widerspruch hat nach § 37 des Tiergesundheitsgesetzes vom 22. Mai 2013 (BGBl. I S. 1324) keine aufschiebende Wirkung.
Mit freundlichen Grüßen
B. Plischke
Amtstierärztin
Quelle: Landratsamt Pirna Bekanntmachung
Über den Autor
Schon seit Kindesbeinen an war die Natur ein unauffälliger Begleiter meines Alltags, welche mir vielschichtige Sinneseindrücke bot. Insbesondere von meinen Großeltern erlernte ich Wissen über die Natur der Tiere und deren Achtsamkeit, welches wiederum meine Neugier weckte. Nach knapp drei Jahrzehnten entstand aus der Neugier eine Leidenschaft, welche mir einen besonderen Weg ebnete. Die Imkerei! Um auch Außenstehenden einen Blick in unsere Vereinsarbeit, in die Arbeit als Imker und in die Welt der Honig und Wildbienen zu geben, verfasse ich seit 2020 als Obmann für Öffentlichkeitsarbeit, Beiträge für unserer Vereinsseite und der Social Media Seiten.