Nach Feststellung der AFB in einem Bienenbestand in der Gemeinde Rabenau, Ortsteil Karsdorf, wird das in der Karte eingezeichnete Gebiet zum Sperrbezirk erklärt.
Dies betrifft die Ortsteile Karsdorf (Gemeinde Rabenau), Rundteil (Gemeinde Bannewitz) und Quohren (Gemeinde Kreischa).